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Umsatzsteuer; | Eigenverbrauch bei Telefonkosten? (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 UStG)
Nach dem (Revision nachträglich zugelassen) sind von der Bemessungsgrundlage für den Eigenverbrauch (im Anschluß an die Rspr. des Mohsche) diejenigen privat entnommenen Leistungen auszunehmen, die ohne Vorsteuerbelastung bezogen wurden, so z. B. bestimmte Kfz-Kosten und Telefonkosten (Anschluß an ; s. a. NWB EN-Nr. 1322/93).