Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind verheiratet und wurden im Streitjahr . . . vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. In der Zeit vom . . . hatte die Klägerin, eine Gymnasiallehrerin für . . . und Geographie, an einer von einem Geographen-Verband veranstalteten Studienreise nach Süd-China (Taiwan, Hongkong und Volksrepublik China) teilgenommen. Die Reise fiel im wesentlichen in die Zeit der Osterferien. Für die vier nicht schulfreien Tage war der Klägerin Dienstbefreiung gewährt worden. Die Reise hatte unter der Leitung des Inhabers des Lehrstuhls für die Didaktik der Geographie der Universität . . . gestanden. Der Kläger hatte an der Reise nicht teilgenommen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
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Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 28 BFH/NV 1990 S. 28 Nr. 1 MAAAB-31305
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