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BFH Urteil v. - VI R 57/86

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) machte in ihrem Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich 1983 erfolglos Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Die in diesem Punkt ablehnende Einspruchsentscheidung des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt - FA -) wurde ihr durch Postzustellungsurkunde am 3. Juli 1985 zugestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 586
BFH/NV 1990 S. 586 Nr. 9
SAAAB-31303

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BFH, Urteil v. 01.12.1989 - VI R 57/86 -nv-

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