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BFH Beschluss v. - VII S 16/89

Streitig ist im Vollstreckungsverfahren, ob die Anträge des Beklagten und Antragsgegners (Finanzamt - FA -) bei den Amtsgerichten A und B auf Eintragung von Sicherungshypotheken auf Grundstücken bzw. auf Anordnung der Zwangsverwaltung eines Grundstückes der Klägerin und Antragstellerin (Klägerin) rechtmäßig waren. Mit Urteil . . . gab das Finanzgericht (FG) der Klage statt und ließ die Revision zu. Das FA legte Revision ein mit dem Antrag, die Vorentscheidung aufzuheben und (sinngemäß) die Klage abzuweisen. Der Bundesminister der Finanzen (BMF) erklärte den Beitritt zum Verfahren.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 187
BFH/NV 1990 S. 187 Nr. 3
FAAAB-31274

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BFH, Beschluss v. 01.08.1989 - VII S 16/89 -nv-

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