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BFH Urteil v. - VIII R 319/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit 1970 Kommanditist einer KG, aus der er am 23. April 1976 ausgeschieden ist. In der Folgezeit arbeitete er für die KG als Angestellter weiter. Daneben betrieb er bis November 1976 mit einem Kompagnon eine Gaststätte in S. Ab 1978 handelte er zunächst mit Stroh, danach mit Halogenbirnen. 1973 erbte er ein Mietwohngrundstück, das er, wie der Einheitswertstelle des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) bekannt war, am 25. April 1974 veräußerte. Am 6. April 1970 trat der Kläger aus der römisch-katholischen Kirche aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 756
BFH/NV 1989 S. 756 Nr. 12
TAAAB-31171

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BFH, Urteil v. 18.04.1989 - VIII R 319/84 -nv-

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