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BFH Beschluss v. - VII B 23/89

Der Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) studierte an der Universität Betriebswirtschaft. Er schloß das Studium, das die Fächer betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht (Wahlfach) als Prüfungsfächer beinhaltete, als Dipl.-Kfm. ab. Seit Mitte 1985 ist er bei einem Steuerberater hauptberuflich tätig. Der Antragsteller beantragte beim Antragsgegner und Beschwerdegegner (Landesfinanzminister), ohne Ablegung einer Prüfung als Steuerberater bestellt zu werden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 740
BFH/NV 1989 S. 740 Nr. 11
AAAAB-31108

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Beschluss v. 25.04.1989 - VII B 23/89 -nv-

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