Gegen den Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) wird in seiner Eigenschaft als Steuerberater ein berufsgerichtliches Verfahren betrieben. Das Landgericht erkannte auf Ausschließung des Antragstellers aus dem Beruf. Auf die Berufung des Antragstellers war vom Oberlandesgericht Termin zur Hauptverhandlung auf den . . . anberaumt worden. Zu diesem Termin war auf Antrag der Staatsanwaltschaft der Antragsgegner und Beschwerdegegner (Antragsgegner) zu 2., ein bei der Antragsgegnerin und Beschwerdegegnerin (Oberfinanzdirektion - OFD -) zu 1. beschäftigter Steueramtmann, als sachverständiger Zeuge geladen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 112 BFH/NV 1990 S. 112 Nr. 2 XAAAB-31093
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