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BFH Beschluss v. - VII B 128/88

Das bis zum 31. Dezember 1988 zuständige Finanzamt A pfändete seit Dezember 1977 aufgrund von Steuerrückständen der Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) Teilbeträge deren Angestelltenrente. Nach dem Vorbringen dieses Finanzamts resultieren die Steuerschulden aus dem Betrieb einer Gastwirtschaft. Die der Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden Steuerbescheide liegen nicht mehr vor.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 250
BFH/NV 1990 S. 250 Nr. 4
NAAAB-31079

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BFH, Beschluss v. 01.08.1989 - VII B 128/88 -nv-

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