Die Klage der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen für 1985 bis 1987 des Beklagten und Beschwerdegegners (Finanzamt - FA -) hatte Erfolg. Auf die Beschwerde des FA ließ das Finanzgericht (FG) durch Beschluß vom 9. Februar 1989 die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) gegen sein Urteil vom 15. Dezember 1988 zu. Der der Klägerin zugestellten Ausfertigung des Beschlusses war eine durch die Unterschrift der an dem Beschluß beteiligten Richter nicht gedeckte Rechtsmittelbelehrung beigefügt, nach der den Beteiligten gegen den Beschluß innerhalb von zwei Wochen die Beschwerde zustehe. Der Beschluß ist dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin am 22. Februar 1989 zugestellt worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1991 S. 53 BFH/NV 1991 S. 53 Nr. 1 YAAAB-31045
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