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BFH 23.09.1993 V R 87/89

Umsatzsteuer; | Privatgespräche am betrieblichen Telefon (§§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, 3 Abs. 9 UStG 1980)

Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 liegt ein steuerbarer Eigenverbrauch vor, wenn ein Unternehmer im Rahmen seines Unternehmens sonstige Leistungen der in § 3 Abs. 9 UStG 1980 bezeichneten Art für Zwecke ausführt, die außerhalb des Unternehmens liegen. Mit dem als Urt. wirkenden hat der BFH entschieden, daß der Kl. mit den Privatgesprächen am betrieblichen Telefon keinen seinem Unternehmen zugeordneten Gegenstand für seinen privaten Bedarf verwendet hat. Der Unternehmer kann nur solche Gegenstände seinem Unternehmen zuordnen, an denen er die Verfügungsmacht hat. An dem Telefonapparat, um den es hier geht, hatte nicht der Kl. die Verfügungsmacht, sondern die Deutsche Bundespost, die im Streitjahr (1986) Eigentümerin der Teilnehmereinrichtungen blieb und sie dem Fernsprechteilnehmer aufgrund eine...

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