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BFH Urteil v. - IV R 204/85

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. Der Kläger betrieb ein gewerbliches Unternehmen in A. Das Anwesen bestand aus zwei dem Kläger gehörenden Grundstücken mit der Flurstück-Nr.. . ./14 (Fläche 0,6538 ha) und der Flurstück-Nr. . . ./15 (Fläche 0,1466 ha). Das erstgenannte Grundstück nutzte der Kläger als Lagerplatz für seinen Gewerbebetrieb. Auf diesem Grundstück befand sich im Streitjahr 1979 zunächst der später abgerissene Rohbau einer Lagerhalle. Das andere Grundstück war mit einem von den Klägern bewohnten Bungalow bebaut, an den sich ein Büroanbau und drei Garagen anschlossen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 34
BFH/NV 1990 S. 34 Nr. 1
FAAAB-30960

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BFH, Urteil v. 13.04.1989 - IV R 204/85 -nv-

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