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BFH Urteil v. - IV R 109/87

Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin wurde als Rechtsnachfolgerin ihrer verstorbenen Mutter im Jahre 1973 Gesellschafterin einer Personengesellschaft, die ein Trabergestüt unterhielt. Das Gestüt war im Juli 1971 von der Verstorbenen und einem Mitgesellschafter gegründet worden; am 31. Dezember 1974 schied der Mitgesellschafter aus, so daß die Klägerin Alleininhaberin des Gestüts wurde. Im November 1976 stellte sie den Betrieb ein.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 692
BFH/NV 1989 S. 692 Nr. 11
QAAAB-30939

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BFH, Urteil v. 02.02.1989 - IV R 109/87 -nv-

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