Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben gegen das klagabweisende Urteil des Finanzgerichts (FG) vom 30. November 1988 Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision im Urteil des FG eingelegt. Lt. dem Empfangsbekenntnis ist das Urteil des FG dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger am 28. Dezember 1988 zugestellt worden. Die vom 24. Januar 1989 datierende Beschwerdeschrift ging am Folgetage beim FG ein. In ihr wird ausgeführt, daß die Zulassungsgründe des § 115 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gegeben seien; für die Geltendmachung dieser Darlegung wurde eine Frist bis zum 28. Februar 1989 erbeten. In dem am 27. Februar 1989 beim FG eingegangenen weiteren Schriftsatz legen die Kläger dar, in welchen Punkten das finanzgerichtliche Urteil nach ihrer Auffassung fehlerhafte Würdigungen des Sachverhalts enthalte bzw. zu welchen unzutreffenden rechtlichen Folgerungen das FG gekommen sei.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 244 BFH/NV 1990 S. 244 Nr. 4 NAAAB-30927
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.