Der Kläger war Eigentümer von Grundstücken. Durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 11. August 1980 erwarb er von der A weitere daran angrenzende Grundstücke. Der Kaufpreis betrug X DM. Der Kläger verpflichtete sich, auf dem Grundstück innerhalb einer bestimmten Frist ein . . .kaufhaus zu errichten und das Grundstück für diesen Zweck auch zu nutzen. Vor Erfüllung der Bauverpflichtung durfte das Grundstück nur mit schriftlicher Zustimmung des Veräußerers weiter übertragen werden. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtungen stand dem Veräußerer ein Wiederkaufsrecht zu. Dem Veräußerer wurde darüber hinaus ein Ankaufsrecht für die dem Erwerb bereits vorher gehörenden Grundstücke eingeräumt. Bei Überschreitung einer bestimmten Bruttogeschoßfläche durch den Kläger sollte sich der Kaufpreis erhöhen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1990 S. 592 BFH/NV 1990 S. 592 Nr. 9 IAAAB-30852
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