Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG 26.05.1993 5 AZR 184/92

Arbeitsrecht; | keine Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter bei bezahlter Freistellung am 24. und 31. 12.

Teilzeitbeschäftigte Frauen, deren tägliche Arbeitszeit spätestens um 12 Uhr endet, haben keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung an Tagen, an denen der Arbeitgeber ab 12 Uhr Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt (hier: 24. und 31. 12., Weiberfastnacht und Karnevalsdienstag). Eine - auch mittelbare - Diskriminierung nur vormittags beschäftigter Teilzeitkräfte liegt bei streng zeit- und anlaßbezogenen Freistellungen nicht vor (). Das BAG untersucht hierbei mögliche Verstöße gegen Art. 119 EWG-Vertrag, die EWG-Richtlinien 75/117 und 76/207, §§ 611a Abs. 1 und 612 Abs. 3 BGB, Art. 3 Abs. 2 und 3 GG sowie § 2 Abs. 1 BeschFG 1985 und setzt sich dabei ausführlich mit seiner bisherigen Rechtsprechung und der des Europäischen Gerichtshofes auseinander.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen