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BGH 11.10.1993 V ZR 284/92
Grundstücksrecht; | kein Anspruch mehr auf Eigentumsübertragung nach dem sog. Modrow-Gesetz
Der BGH hat mit Nichtannahmebeschluß v. - V ZR 284/92 entschieden, daß Ansprüche auf einen Grundstückserwerb nach dem Gesetz über den Verkauf volkseigener Gebäude vom (sog. Modrow-Gesetz) nicht mehr bestehen, da dies praktisch einer Verschleuderung öffentlichen Vermögens gleichkomme. Das gilt auch für Anträge, die rechtzeitig gestellt wurden, infolge der Überlastung der Behörden aber bisher nicht beschieden wurden. Seit Inkrafttreten der Kommunalverfassung vom dürfen die Gemeinden Grundstücke i. d. R. nur noch zu ihrem vollen Wert veräußern.