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BFH Beschluss v. - II B 130/89

In dem beim Finanzgericht (FG) anhängigen Klageverfahren geht es um die Rechtmäßigkeit einer auf den 1. Januar 1981 erfolgten Zurechnungsfortschreibung. Für das fragliche Grundstück ist im Grundbuch als Eigentümer eine Erbengemeinschaft eingetragen. Die Antragstellerin ist an dieser Erbengemeinschaft beteiligt, nicht aber der Antragsteller. Das Finanzamt (FA) hat bei der Zurechnungsfortschreibung das Grundstück den Erben entsprechend ihren im Testament der Erblasserin festgelegten Erbanteilen zugerechnet. Mit ihrer Klage machten die Antragsteller geltend, daß dem Antragsteller ein Anteil von 14,73 v. H. und der Antragstellerin ein höherer Anteil zuzurechnen sei.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 665
BFH/NV 1990 S. 665 Nr. 10
MAAAB-30735

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BFH, Beschluss v. 18.10.1989 - II B 130/89 -nv-

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