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FG Niedersächsisches 27.02.1992 VI 283/90
Körperschaftsteuer; | Tantiemeregelung mit Gestaltungsspielraum (§ 8 KStG)
Eine Tantiemeregelung (,,mindestens 25 v. H. des Reingewinns'') genügt wegen nicht näher definierter Bemessungsgrundlage (,,Reingewinn'') und des nach oben offenen (,,mindestens'') Gestaltungsspielraums, der zur Präzisierung noch eines Ermessensaktes in Form eines Gesellschafterbeschlusses bedarf, nicht den Anforderungen an eine klare und eindeutige Vereinbarung. Eine gleichwohl an die insgesamt beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlte Tantieme ist als vGA zu behandeln (Niedersächsisches FG, rkr. Urt. v. - VI 283/90).