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BFH Beschluss v. - X B 54/88

Mit der beim Finanzgericht (FG) anhängigen Verpflichtungsklage begehrt der Kläger, der Antragsteller und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) in diesem Verfahren, Erlaß von Einkommensteuer (für 1980 in Höhe von 21 955,04 DM) und Gewerbesteuer (für 1980: 6 180 DM) zum einen aus sachlichen Gründen, weil er die gewerbliche Tätigkeit, die zu den Steuerschulden führte, nur als "Strohmann" für einen anderen ausgeübt habe, zum anderen aus persönlichen Gründen, weil er, Jahrgang 1929, und von Arbeitslosenunterstützung lebend, nicht in der Lage sei, die Außenstände zu begleichen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 285
BFH/NV 1989 S. 285 Nr. 5
LAAAB-30624

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BFH, Beschluss v. 24.10.1988 - X B 54/88 -nv-

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