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BFH Urteil v. - V R 134/78

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine aus einer GmbH (GBM) und vier natürlichen Personen bestehende Bauherrengemeinschaft, erwarb von der Gemeinde X ein Grundstück, um darauf im Rahmen der Stadtsanierung ein im Teil- und Wohnungseigentum für ihre Gemeinschafter aufgeteiltes Wohn- und Geschäftshaus mit 11 Ladeneinheiten, zwei Arztpraxen und 18 Wohnungen zu errichten. Mit den Bauarbeiten wurde 1972 begonnen. Die GBM, in deren Händen die wirtschaftliche Baubetreuung lag, vergab die Bauaufträge im Namen und für Rechnung der Klägerin. Diese berechnete die hier in Rechnung gestellten Baukosten ihren Gemeinschaftern mit den auf deren Teil- und Wohnungseigentum entfallenden Anteilen an den Gesamtbaukosten weiter.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 602
BFH/NV 1987 S. 602 Nr. -1
OAAAB-30555

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BFH, Urteil v. 09.04.1987 - V R 134/78 -nv-

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