Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) - eine Einrichtung zur Eingliederung Behinderter in das Arbeitsleben i. S. der §§ 52 und 55 des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) i. d. F. vor 1986 - betrieb in den Streitjahren 1976 bis 1980 eine Werkstatt für Behinderte (Schlosserei, Schreinerei, Buchbinderei, Töpferei, Blumenzucht, Großküche). In dem Betrieb sollten Behinderte eine wirksame Eingliederungshilfe zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben finden. Es sollten Dauerarbeitsplätze für solche Behinderte geschaffen werden, die unter üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes keine Beschäftigung finden können. Die Klägerin verfolgte ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 327 BFH/NV 1989 S. 327 Nr. 5 LAAAB-30543
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