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BSG 10.11.1993 11 RAr 35/93
Arbeitsförderung; | Altersübergangsgeld für ehemalige LPG-Mitglieder
Das Altersübergangsgeld richtet sich nach dem Nettoarbeitsentgelt, das nach Abzug der bei Arbeitnehmern gewöhnlich anfallenden gesetzlichen Lohnabzüge dem Bemessungsentgelt entspricht. Zu diesen Abzügen gehört vor allem die Lohnsteuer. Diese Steuer ist auch bei ehemaligen Arbeitnehmern einer LPG zu berücksichtigen, die zugleich Mitglieder der Genossenschaft und deshalb bis zum steuerfrei waren ().