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BFH Urteil v. - VI R 104/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr ledig. Nach Ablegung der Ingenieurprüfung war er in der Zeit vom 22. Mai bis 30. September 1978 in A tätig. Am 1. Oktober 1978 begann er ein Beschäftigungsverhältnis in B. Gleichzeitig nahm er in der Zeit vom 1. Oktober 1978 bis zum 28. Februar 1979 an einem Lehrgang in C teil.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 244
BFH/NV 1987 S. 244 Nr. -1
MAAAB-30453

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BFH, Urteil v. 16.01.1987 - VI R 104/83 -nv-

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