Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) kaufte mit Vertrag vom Mai 1978 von einem niederländischen Unternehmen 3 000 t Butter. Sie verpflichtete sich, 2 500 t Butter in niederländischen Kühlhäusern auf eigenen Namen und eigene Kosten einzulagern. Die Ware wurde vor dem 19. Oktober 1978 eingelagert und bezahlt. Am 16. Oktober 1978 erhöhte sich der Leitkurs der DM. Mit Wirkung vom 19. Oktober 1978 wurden daher die Währungsausgleichsbeträge (WAB) erhöht. Zu diesem Zeitpunkt lagerten noch 1 988 t Butter der Klägerin in den Niederlanden. Diese wurden in der Folgezeit in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) eingeführt.
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 60 BFH/NV 1989 S. 60 Nr. 1 BAAAB-30409
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