Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - VII R 190/85

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) stellt Zigaretten her. 1975 verlagerte sie die Tabakaufbereitung von ihrem Sitz in X zu ihrer Betriebsstätte in Y. Dort entnahm sie täglich nach der Aufbereitung der Rohtabake den nassen Tabakabfall der Soßentrommel und ließ ihn in Abfallcontainern von einer Mülltransportfirma abfahren. Die Abfälle wurden danach ohne zollamtliche Überwachung vernichtet. Mit Steuerbescheid vom . . . forderte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Hauptzollamt - HZA -) nach § 27 Abs. 1 des Tabaksteuergesetzes (TabStG) einen Tabaksteuerausgleich in Höhe von 7 DM je Kilogramm "Rohtabak" aus den der Soßentrommel entnommenen und abgefahrenen Rückständen. Der Einspruch blieb ohne Erfolg.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 601
BFH/NV 1989 S. 601 Nr. 9
NAAAB-30363

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BFH, Urteil v. 25.10.1988 - VII R 190/85 -nv-

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen