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BFH Urteil v. - VII R 137/84

Das beklagte Finanzamt - FA - ließ durch den Vollziehungsbeamten des FA B-W am 30. Mai 1979 das nach seiner damaligen Auffassung der Vollstreckungsschuldnerin L-GmbH gehörende Motorschiff "M" an der Anlegestelle S pfänden. Das Landgrundstück gehört dem Kläger; ihm stehen auch Wassernutzungsrechte an der davorliegenden Wasserfläche zu. Die Pfändungsverfügung des beklagten FA wurde am 30. Oktober 1979 aufgehoben, nachdem sich herausgestellt hatte, daß das Schiff Dritten zur Sicherung übereignet worden war; die bei der Pfändung am Ruderrad angebrachte Kette wurde am 13. Dezember 1979 entfernt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 417
BFH/NV 1988 S. 417 Nr. 7
KAAAB-30338

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BFH, Urteil v. 10.11.1987 - VII R 137/84 -nv-

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