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BFH 25.05.2000 VI R 195/98

Lohnsteuer; | Kfz-Gestellung bei Werkstattwagen als Arbeitslohn (§ 19 EStG)

Dem sind folgende Leitsätze beigegeben: (1) Stellt der ArbG seinem AN ein Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung, so ist der darin liegende Vorteil in aller Regel als Arbeitslohn zu erfassen. (2) Erweist sich die Kfz-Gestellung jedoch unter objektiver Würdigung aller Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen des ArbG, so wird der Vorteil nicht ,,für'' die Beschäftigung gewährt und stellt deshalb keinen Arbeitslohn dar. (3) Die Überlassung eines Werkstattwagens zur Durchführung von Reparaturen an Energieversorgungseinrichtungen im Rahmen einer Wohnungsrufbereitschaft führt auch dann nicht zu Arbeitslohn, wenn das Fahrzeug in dieser Zeit für Fahrten zwis...

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