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BFH 09.09.1993 IV R 30/92
Einkommensteuer; | regelmäßig kein Aufgabegewinn bei Beendigung eines gewerblichen Grundstückshandels (§§ 16 Abs. 4, 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG)
Werden im zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabe eines Grundstückshandels die bisher nicht verkauften Eigentumswohnungen im ganzen an einen gewerblichen Abnehmer veräußert, so führt dies regelmäßig nicht zu einem steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn (). Der Senat führt hierzu weiter aus, daß § 16 i. V. mit § 34 EStG nicht schlechthin eine zusammengeballte Gewinnrealisierung begünstigt, sondern nur die Zusammenballung in der speziellen, sachlich abgrenzbaren Form der Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe.