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BFH Urteil v. - VIII R 151/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin nach ihrem 1973 verstorbenen Ehemann. Dieser war bis zu seinem Tode als selbständiger Handelsvertreter tätig. Die Eheleute hatten zuletzt für 1962 eine Einkommensteuererklärung, der Erblasser zugleich eine Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung eingereicht. Diese Steuererklärungen wurden vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) nicht ausgewertet. Weitere Steuererklärungen wurden weder angefordert noch eingereicht. Der Erblasser zahlte bis zu seinem Tode die aufgrund der Veranlagungen für 1961 festgesetzten Vorauszahlungen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 695
BFH/NV 1988 S. 695 Nr. 11
SAAAB-30211

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BFH, Urteil v. 26.01.1988 - VIII R 151/84 -nv-

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