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BFH Beschluss v. - VII B 25/88

Das Hauptzollamt (HZA) ordnete am 14. Mai 1985 eine Außenprüfung bei der Antragstellerin an über deren Einfuhren und zu Präferenzbedingungen getätigte Ausfuhren in der Zeit vom 1. Januar 1983 bis Prüfungsbeginn. Die Prüfung wurde 1985 durch den Außenprüfer des HZA durchgeführt, der Umstände mit - seiner Auffassung nach - zollwerterhöhender Wirkung feststellte. Darauf trat das HZA an die Oberfinanzdirektion (OFD) Köln - Zollwertgruppe - heran und erweiterte am 25. März 1986 die Prüfungsanordnung hinsichtlich der Zollwertfeststellungen dahin, daß als weitere Prüfungsstelle die Betriebsprüfungsstelle Zoll für den Oberfinanzbezirk Köln benannt und der Prüfungszeitraum bis zum Beginn der Prüfung durch diese Stelle ausgedehnt wurde.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 76
BFH/NV 1989 S. 76 Nr. 2
BAAAB-30140

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BFH, Beschluss v. 14.06.1988 - VII B 25/88 -nv-

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