Das Finanzamt - FA - beantragte am . . . bei dem zuständigen Amtsgericht die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der Antragstellerin, nachdem zuvor vergeblich die Einzelvollstreckung wegen . . . DM Lohnsteuer nebst Verspätungszuschlägen sowie . . . DM Umsatzsteuer nebst Verspätungs- und Säumniszuschlägen in Höhe von ca. . . . Mio DM versucht und die Antragstellerin vergeblich zu Zahlungen zwecks Vermeidung des Konkursantrags aufgefordert worden war: Lohn- und Umsatzsteuerrückstände beruhen auf den von der Antragstellerin eingereichten Steueranmeldungen, doch strebt die Antragstellerin in noch laufenden Rechtsbehelfsverfahren eine Verringerung der Umsatzsteuerrückstände um ca. . . . Mio DM an. Gegen die Festsetzung der rückständigen Lohnsteuern hat die Antragstellerin keine Einwendungen erhoben.
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 236 BFH/NV 1989 S. 236 Nr. 4 AAAAB-30136