Der Antragsteller klagt vor dem Finanzgericht (FG) gegen den Haftungsbescheid des Antragsgegners (Hauptzollamt) . . ., durch den er - Antragsteller - gemäß § 71 der Abgabenordnung (AO 1977) auf Zahlung von Eingangsabgaben in Höhe von . . . DM in Anspruch genommen wurde. Dem Bescheid liegt die Annahme zugrunde - in der Einspruchsentscheidung auch auf Feststellungen in einem gegen den Antragsteller wegen Steuerhinterziehung usw. ergangenen rechtskräftigen Strafurteil gestützt -, dieser habe in den Jahren 1980 und 1981 vorsätzlich mehrere Einfuhrsendungen hochwertigen Rindfleischs über Dritte als Schlachtabfall anmelden und zum freien Verkehr abfertigen lassen und damit an Steuerhinterziehungen teilgenommen.
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Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 722 BFH/NV 1988 S. 722 Nr. 11 GAAAB-30134
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