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BFH Beschluss v. - VII B 139/86

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Beschwerdeführerin) erhob gegen die Ersuchen des Finanzamts E (FA E) auf Eintragung von Sicherungshypotheken Beschwerde, die die Oberfinanzdirektion (OFD) mit der Begründung als unzulässig verwarf, die Anträge seien keine Verwaltungsakte. Die Beschwerdeführerin erhob daraufhin - gemeinsam mit ihrem Ehemann - Klage gegen das FA E mit dem Antrag, die Entscheidung der OFD aufzuheben und festzustellen, daß die Anträge des FA E sowie ein Antrag des FA L auf Eintragung einer Sicherungshypothek rechtswidrig seien. Nachträglich erweiterte sie die Klage und beantragte zusätzlich, das FA E zu verurteilen, an sie 10 682,13 DM nebst 4 % Zinsen seit Zustellung des Schriftsatzes, durch den die Klage erweitert worden ist, zu zahlen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 663
BFH/NV 1987 S. 663 Nr. -1
FAAAB-30104

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BFH, Beschluss v. 05.03.1987 - VII B 139/86 -nv-

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