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BFH Beschluss v. - V B 66/85

In einem seinerzeit vor dem Niedersächsischen FG anhängigen Rechtsstreit sollte laut Beweisbeschluß vom 23. August 1985 der Beschwerdeführer, ein Rechtsanwalt, als Zeuge gehört werden. Hierzu wurde er mit der am 30. August 1985 durch PZU bekanntgegebenen Ladung vom 22. August 1985 auf den 23. September 1985, 11 Uhr, geladen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 388
BFH/NV 1988 S. 388 Nr. 6
UAAAB-30031

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BFH, Beschluss v. 10.11.1987 - V B 66/85 -nv-

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