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BFH Beschluss v. - IV S 4/88

Der Kläger und Antragsteller (Kläger) beantragt die Aussetzung der Vollziehung der Einkommensteuerbescheide 1981 und 1982 in Höhe der "streitigen Abschlußzahlungen". Zur Begründung seines Antrags bezieht er sich auf seine Aussetzungsanträge im Klageverfahren sowie auf die Begründung seiner Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision. Nach seiner Auffassung hätten bei seiner Veranlagung zur Einkommensteuer für die Streitjahre 1981 und 1982 die von ihm im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Einfamilienhauses aufgewendeten Bankzinsen in vollem Umfang bei seinen Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit als Betriebsausgaben abgezogen werden müssen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 40
BFH/NV 1990 S. 40 Nr. 1
TAAAB-29850

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BFH, Beschluss v. 01.08.1988 - IV S 4/88 -nv-

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