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BFH Beschluss v. - IV S 17/86

Im Streitjahr 1978 war der Kläger, Antragsteller und Beschwerdeführer (Kläger) an der A-KG beteiligt. Gegenstand des Unternehmens war der Betrieb von einer Diskothek. Durch Gesellschaftsvertrag vom 4. November 1977 hatte der Kläger diese Gesellschaft zusammen mit dem Hotelkaufmann F gegründet. Persönlich haftender Gesellschafter der A-KG war die A-GmbH, zu deren alleinvertretungsberechtigtem Geschäftsführer der Kläger bestellt wurde. Nach Nr. 5 des Protokolls der Gesellschafterversammlung der A-KG vom 4. November 1977 erfolgte die Errichtung der KG mit Wirkung von dem Tage, der dem Tag der Eintragung der A-GmbH im Handelsregister des zuständigen Amtsgerichts (7. Dezember 1977) nachfolgt. Nach den Anmeldungen des Klägers und des Gesellschafters F zum Handelsregister vom 6. April 1978 und 6. Juni 1978 hat die A-KG am 8. Dezember 1977 begonnen. Am 24. März 1980 wurde das Konkursverfahren über das Vermögen der A-KG eröffnet. Am 10. September 1980 wurde das Verfahren mangels Masse eingestellt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 115
BFH/NV 1988 S. 115 Nr. 2
IAAAB-29845

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BFH, Beschluss v. 26.05.1987 - IV S 17/86 -nv-

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