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BFH Beschluss v. - IV R 127/84

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) gemeinsam mit den Beigeladenen und den weiteren Beteiligten in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einen Gewerbebetrieb unterhalten hat. Die Gesellschaft hat Wertpapiere angekauft, sie über gewisse Zeit im Vermögen gehalten und dann wieder veräußert. Aus dieser Betätigung sind nach Berechnung der Gesellschaft in den Jahren 1969 bis 1971 Verluste entstanden. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) erkannte auf Grund einer im Jahre 1971 erteilten Zusage die Einbußen zunächst als Verluste aus Gewerbebetrieb an, schränkte die berücksichtigten Verluste jedoch später durch berichtigte Feststellungsbescheide ein. Die hiergegen gerichtete Klage blieb im Ergebnis erfolglos.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 311
BFH/NV 1988 S. 311 Nr. 5
BAAAB-29736

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BFH, Beschluss v. 19.08.1987 - IV R 127/84 -nv-

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