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Einkommensteuer; | keine Steuerfreiheit des Gewinns aus der Veräußerung einer zum Betriebsvermögen gehörenden Wohnung nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG bei Vermietung der Wohnung im Veräußerungszeitpunkt
Nach dem ist der Gewinn aus der Veräußerung einer zum BV gehörenden und im Jahre 1986 selbst genutzten Wohnung dann nicht nach § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG steuerbefreit, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Veräußerung vermietet war. Nach Auffassung des BFH ist die Vorschrift des § 52 Abs. 15 Satz 8 Nr. 1 EStG - Veräußerung oder Entnahme von Wohnungen, die der Nutzungswertbesteuerung unterlegen haben - dahingehend zu verstehen, dass sie sich nur auf solche Wohnungen bezieht, deren Nutzungswert dem Betriebsinhaber noch im Entnahme- oder Veräußerungszeitpunkt zuzurechnen ist. Die Vorschrift ist in den erkennbaren Sinnzusammenhang gestellt, dass durch die Steuerfreiheit des Entnahme- oder Veräußerungsgewinns Härten vermieden werden sollen, die infolge des gesetzlich angeordneten Wegfalls der Nutzungswertbesteuerung...