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BFH Urteil v. - I R 52/86

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Konkursverwalter über das Vermögen der . . . GmbH. Bei dieser wurde im Rahmen einer 1979 durchgeführten Außenprüfung eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 86 713 DM festgestellt. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) änderte daraufhin die aufgrund der Körperschaftsteuererklärung vom 20. März 1979 ergangene Körperschaftsteuerveranlagung für 1977 vom 18. Juli 1979. In dem Bescheid vom 5. Dezember 1979 wurde die Körperschaftsteuer wegen der verdeckten Gewinnausschüttung um 48 776 DM erhöht. Der Bescheid wurde am 8. Januar 1980 bestandskräftig.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 461
BFH/NV 1989 S. 461 Nr. 7
AAAAB-29664

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BFH, Urteil v. 15.06.1988 - I R 52/86 -nv-

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