1. Die Kläger kauften in ungeteilter Erbengemeinschaft durch notariell beurkundeten Vertrag vom 28. Dezember 1973 ein bebautes Grundstück. Sie beantragten Steuerbefreiung nach dem nordrhein-westfälischen Gesetz über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GrEStStrukturG) mit der Begründung, das Grundstück solle für ihren Autoreparaturbetrieb verwendet werden. Sie legten eine Bescheinigung des Regierungspräsidenten gemäß § 2 Abs. 2 GrEStStrukturG für die "Fa. X-GbR" vor. Geschäftszweck dieser Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) war die Vermietung des Grundstückes an die X-GmbH, welche das Automobilgeschäft betrieb.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 613 BFH/NV 1988 S. 613 Nr. 10 LAAAB-29536
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