Die Klin. ist eine GbR. Ihre Gesellschafter sind A und B. Zweck der Klin. war der Erwerb eines Grundstücks zum Bau eines Zweifamilienhauses. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 27. April 1981 erwarb die Klin. von der X-KG ein Grundstück. In der Urkunde heißt es, das Grundstück solle mit einem Zweifamilienhaus bebaut werden; die Baulichkeiten würden als wesentliche Bestandteile mitverkauft. Die Verkäuferin war verpflichtet, den Rohbau zu errichten. Der Gesamtkaufpreis betrug . . . DM. In der Urkunde wurde Befreiung von der GrESt nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Grunderwerbsteuerbefreiung beim Erwerb von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen (GrEStEigWoG) beantragt. Diesem Antrag entsprach das FA und erteilte am 10. Juni 1981 einen entsprechenden Freistellungsbescheid.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1988 S. 393 BFH/NV 1988 S. 393 Nr. 6 GAAAB-29529
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