Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhob Klage gegen den Umsatzsteuerbescheid für 1984 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Januar 1988 und gemeinsam mit seiner mit ihm zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehefrau Klage gegen den Einkommensteuerbescheid 1984 in Gestalt der Einspruchsentscheidung ebenfalls vom 12. Januar 1988. Beide Einspruchsentscheidungen waren dem Kläger bzw. dem Kläger und seiner Ehefrau am 13. Januar 1988 in getrennten Ausfertigungen zugestellt worden. Die Klagen gingen am 17. Februar 1988 beim Finanzgericht (FG) ein. Nachdem der Kläger und seine Ehefrau auf die Verspätung der Klagen hingewiesen worden waren, beantragten sie ohne Begründung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1989 S. 525 BFH/NV 1989 S. 525 Nr. 8 WAAAB-29502
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Online-Dokument
BFH, Beschluss v. 06.12.1988 - III R 80, 81/88 -nv-
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