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BFH Urteil v. - III R 6/87

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist ledig und als Studienrätin berufstätig. Da sie bis zum Streitjahr 1981 kinderlos war, nahm sie durch Vermittlung eines Rechtsanwalts in Lima ein dort am 26. August 1981 geborenes Kind an. Dazu reiste sie am 27. September 1981 nach Peru, wo am 1. Oktober 1981 zunächst ein Pflegekindschaftsverhältnis begründet wurde. Nach Durchführung der Adoption am 27. Oktober 1981 vor dem Jugendvormundschaftsgericht in Lima reiste die Klägerin mit dem Kind in die Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) zurück.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 710
BFH/NV 1987 S. 710 Nr. -1
CAAAB-29500

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BFH, Urteil v. 03.06.1987 - III R 6/87 -nv-

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