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BFH Urteil v. - III R 240/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war im Streitjahr 1980 Inhaber eines Baustoffhandels. Zum 1. Juli 1980 veräußerte er die Wirtschaftsgüter des Betriebs mit Ausnahme des Lagerplatzes und der Gebäude an eine neugegründete KG. Der KG, die den Baustoffhandel fortführte, verpachtete der Kläger die zurückbehaltenen Gegenstände für monatlich ca. 6 000 DM. Komplementärin der KG ist eine am 13. Juni 1980 ins Handelsregister eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); einzige Kommanditistin ist die Ehefrau des Klägers. Seit dem 17. November 1980 gehören ihr auch sämtliche Anteile an der GmbH. Alleiniger Geschäftsführer der GmbH und zugleich der KG ist der Kläger.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 252
BFH/NV 1989 S. 252 Nr. 4
UAAAB-29465

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BFH, Urteil v. 17.09.1987 - III R 240/84 -nv-

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