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BFH Urteil v. - III R 229/84

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute; sie wurden für das Streitjahr 1973 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger betrieb seit dem 1. Januar 1970 eine Werbeagentur, die er gegen Zahlung einer Leibrente erworben hatte. In der Eröffnungsbilanz aktivierte er einen Geschäftswert von 87 577 DM bei gleichzeitiger Passivierung einer Rentenverpflichtung von 108 000 DM. Der Betriebsveräußerer starb im Jahre 1973; die Leibrente wurde in verminderter Höhe von dessen Ehefrau weitergezahlt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 432
BFH/NV 1988 S. 432 Nr. 7
ZAAAB-29459

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BFH, Urteil v. 05.02.1988 - III R 229/84 -nv-

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