Umsatzsteuerfreie Umsätze mit der Veranstaltung eines Musicals
Steuerfreie Umsätze mit der Veranstaltung eines Musicals
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass unter den Sammelbegriff „Theater” in § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG zweifellos Schauspieldarbietungen
und Musiktheater wie Oper oder Musical fallen.
2. Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Veranstalter eines Musicals eine mit einem Theater einer Gebietskörperschaft
vergleichbare „Einrichtung” im Sinne der EuGH-Rechtsprechung und der 6. EG-Richtlinie betreibt, wenn er hierfür zahlreiche
Darsteller sowie technisches und Verwaltungspersonal anstellt, von anderen Unternehmen die Räumlichkeiten und technische Leistungen
sowie Marketing- und Vertriebsleistungen bezieht und die zuständige Landesbehörde eine Bescheinigung i.S. von § 4 Nr. 20 Buchst.
a S. 2 UStG erteilt hat.
3. Über die Frage, ob eine Einrichtung i.S. von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG vorliegt, haben die Finanzbehörden und die Finanzgerichte
in eigener Zuständigkeit zu entscheiden; eine Klage des Steuerpflichtigen vor dem Verwaltungsgericht gegen die von der zuständigen
Landesbehörde erteilte Bescheinigung i.S. von § 4 Nr. 20 Buchst. a S. 2 UStG ändert daran nichts.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 315 EFG 2005 S. 315 Nr. 4 VAAAB-29310
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FG München, Beschluss v. 27.08.2004 - 14 V 2466/04
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