Zahlungen des Arbeitgebers wegen Ablehnung der vertraglich zuvor zugesagten Wiedereinstellung keine tarifbegünstigte Entschädigung
für den Arbeitnehmer
Zahlungen des Arbeitgebers als Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1a) EStG
Leitsatz
Wurde dem Arbeitnehmer bei seinem früheren Ausscheiden aus dem Unternehmen vertraglich u.a. das Recht auf Wiedereinstellung
zu feststehenden Bedingungen zugesagt und muss der Arbeitnehmer später die tatsächliche Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht
einklagen, so liegt keine steuerbegünstigte Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG vor, wenn das Arbeitsgericht
dem Kläger keinen Schadensersatzanspruch, sondern einen Anspruch auf Wiedereinstellung, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Geltendmachung
des Rechts durch den Arbeitnehmer und verbunden mit den entsprechenden Gehaltsforderungen, zugesprochen hat und daraufhin
der Arbeitgeber eine entsprechende Zahlung geleistet hat.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 325 Nr. 6 EFG 2005 S. 281 EFG 2005 S. 281 Nr. 4 INF 2004 S. 887 Nr. 23 OAAAB-29308
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