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IWB 20/2004 S. 890

Moldawien | Neuregelung der örtlichen Steuern und Gebühren

Im Abschnitt VII des Finanzgesetzbuches wurden die Lokalsteuern und -gebühren neu geregelt (s. ABl der Republik Moldawien, Nr. 80-82/2004). Mit der neuen Regelung wurde die Anzahl der Lokalsteuern und -gebühren erheblich eingeschränkt. Die Steuer- und Gebührensätze sind als Obergrenzen entweder als Prozentsätze der Steuer- und Gebührenbasis oder als absolute Beträge festgelegt. Ihre Anwendung liegt in der Kompetenz der Kommunen. Insgesamt bestehen laut Gesetz 11 Lokalsteuern und -gebühren. Dazu gehören die Steuer für die Territorialgestaltung (taxa amenajarea territorului) mit einem Höchststeuersatz von 40 Lei je Arbeitnehmer, die Steuer auf die Gewerbeeinheit, die auf der Basis der belegten Bodenflächen erhoben wird (maximal jährlich 9 000 Lei je Unternehmen in der ...

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