Gegenstand des Verfahrens ist die dem Prozeßbevollmächtigten in diesem Falle als Zustellungsbevollmächtigtem zugestellte Prüfungsanordnung des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt - FA -) vom . . ., durch die eine Lohnsteuer-Außenprüfung unter Bezugnahme auf die §§ 193 f. der Abgabenordnung (AO 1977) i.V.m. § 42 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1975 hinsichtlich der Klägerinnen und Revisionsbeklagten (Klägerinnen), sämtlich ausländische Gesellschaften, angeordnet wurde. Die Prüfung sollte sich auf den Zeitraum vom . . . 1974 bis zum . . . 1979 erstrecken. Außerdem sollte die Prüfung in den Geschäftsräumen der Firma A in X, der gleichfalls eine entsprechende Mitteilung zugestellt worden war, durchgeführt werden. Die gegen die genannte Prüfungsanordnung erhobene Beschwerde der Klägerinnen ist durch die Beschwerdeentscheidung der Oberfinanzdirektion als unbegründet zurückgewiesen worden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BFH/NV 1987 S. 77 BFH/NV 1987 S. 77 Nr. -1 CAAAB-29205
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