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BFH Urteil v. - VI R 170/83

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) befand sich im Streitjahr in der einstufigen Juristenausbildung. Mit Verfügung vom 25. September 1981 wurde er zur Ausbildung bei einer Behörde der allgemeinen Verwaltung bis zum 15. April 1982 der Bezirksregierung A zugewiesen. Diese teilte den Kläger dem Landkreis B mit Dienstort B zu. Ferner hatte der Kläger ab Mitte Dezember 1981 wöchentlich einmal an der Arbeitsgemeinschaft in A teilzunehmen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1986 S. 662
YAAAB-29186

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BFH, Urteil v. 27.06.1986 - VI R 170/83 -nv-

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